Konto löschen
Hier löschen Sie Ihr GastroShift-Anmeldekonto. Diese Seite erklärt zuerst, was dabei geschieht — und was nicht. Lesen Sie das bitte, bevor Sie beginnen: der Vorgang ist nicht umkehrbar.
Löschung in der Anwendung startenSie werden dafür angemeldet — anders können wir nicht feststellen, dass es Ihr eigenes Konto ist. Die Löschung lässt sich nur für das Konto beantragen, mit dem Sie angemeldet sind; eine fremde Adresse können Sie nicht eingeben.
Was gelöscht wird
Diese Liste ist keine Absichtserklärung. Jeder Punkt darin ist an echten Daten gemessen worden:
- Ihre Anmeldemöglichkeit. Adresse und Kennwort werden aus dem Anmeldedienst entfernt. Danach können Sie sich nicht mehr anmelden, und ein Kennwort zurücksetzen geht auch nicht mehr.
- Alle laufenden Sitzungen auf allen Geräten, auch die, an die Sie nicht denken. Eine bereits geöffnete App wird beim nächsten Zugriff abgewiesen.
- Ihr Anzeigeprofil — angezeigter Name, geschäftliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Ihre persönlichen Einstellungen in der Anwendung: welche Hinweise Sie abgeschaltet und welche Einrichtungsschritte Sie ausgeblendet haben.
- Offene Einladungen an Ihre Adresse werden widerrufen und sind danach nicht mehr einlösbar. Das ist wichtig: Eine liegengebliebene Einladung darf Ihnen nach der Löschung nicht wieder einen Zugang verschaffen. Die widerrufene Einladung selbst bleibt als Vermerk stehen, dass sie einmal verschickt wurde — mit der Adresse, an die das geschah.
- Wartende Erinnerungsmails, die Ihre Adresse tragen, und wartende Mitteilungen, die an Ihr Konto gerichtet waren.
- Ihre Zuordnungen zu Betrieben werden beendet.
Und danach bleibt es zu
Nach dem Beginn der Löschung wird für Ihr Konto keine neue Zuordnung, keine Einladung und keine Geräteverbindung mehr angelegt — auch nicht versehentlich und auch nicht später. Und es wird Ihnen nichts mehr zugestellt: ohne Geräteverbindung und ohne Anmeldung erreicht Sie keine Mitteilung, und ein neuer Zugang entsteht auf dieser Kennung nicht wieder.
Was bleibt — und warum
Ihr Arbeitgeber muss betriebliche Unterlagen aufbewahren. Diese Unterlagen gehören ihm, nicht dem Anmeldekonto, und sie verschwinden nicht, wenn das Konto geht. Wir sagen es hier deutlich, statt eine vollständige Löschung zu versprechen, die wir nicht leisten dürfen.
| Was bleibt | Weshalb |
|---|---|
| Unterschriebene Dokumente und die Nachweise dazu | Eine Unterschrift ist ein Beleg. Wäre sie löschbar, wäre sie kein Beleg. |
| Abrechnungen und festgeschriebene Monatsstände | Sie sind Teil der Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers. |
| Einträge darüber, wer wann was getan hat | Sie sind der Nachweis, dass in Ihrem Betrieb ordentlich gearbeitet wurde — auch zu Ihrem Schutz. |
| Die Tatsache, dass Sie dort beschäftigt waren | Ohne sie ließe sich Ihre eigene Arbeitszeit nicht mehr belegen. |
Was von Ihrem Anmeldekonto übrig bleibt, ist eine technische Nummer ohne Anmeldedaten, ohne Ihre E-Mail-Adresse und ohne Telefonnummer. Sie hält die Unterlagen zusammen und lässt sich nicht zum Anmelden verwenden.
Ihr Name verschwindet damit nicht. Er steht in den Unterlagen oben — in Ihrer Personalakte, auf unterschriebenen Dokumenten und in den Abrechnungen. Das gehört zu dem, was Ihr Arbeitgeber aufbewahren muss; wir sagen es hier deutlich, statt es zwischen den Zeilen zu lassen.
Wie lange die Unterlagen bleiben
Das entscheidet Ihr Arbeitgeber nach den für ihn geltenden Aufbewahrungspflichten. Wir nennen hier bewusst keine Frist, weil sie je Unterlagenkategorie unterschiedlich ist und für diesen Betrieb noch verbindlich festzulegen ist. Eine erfundene Zahl wäre schlimmer als diese offene Angabe. Fragen dazu richten Sie an Ihren Betrieb.
Wie der Vorgang abläuft
- Sie melden sich an und öffnen den Löschweg.
- Die Anwendung zeigt Ihnen Ihre Lage: welche Betriebe betroffen sind, welche Geräte verbunden sind und was aufbewahrt bleibt.
- Sie bestätigen ausdrücklich. Eine frische Bestätigung Ihrer Identität ist dafür nötig.
- Der Auftrag wird angelegt. Ein zweiter Antrag legt keinen zweiten Auftrag an, sondern zeigt Ihnen denselben.
- Der Vollzug läuft in Schritten. Erst wenn alle Schritte fertig sind, gilt die Löschung als abgeschlossen — eine teilweise Löschung wird nicht als Erfolg gemeldet.
- Sie können den Zustand Ihres Auftrags einsehen, solange Sie noch angemeldet sind.
Die Bearbeitung kann etwas dauern. Den Zustand sehen Sie jederzeit; wir melden nichts als fertig, was nicht fertig ist.
Ein Fall braucht länger: der letzte Verwaltungszugang
Sind Sie der letzte Zugang mit organisationsweiten Verwaltungsrechten, dann wird Ihr Auftrag nicht sofort vollzogen. Sonst bliebe eine ganze Organisation ohne jede Person, die sie verwalten kann — mit Beschäftigten darin, die weiterarbeiten.
Geprüft wird das je Organisation, nicht je einzelnem Betrieb: Eine Organisation kann mehrere Betriebe umfassen, und die Verwaltungsrechte, um die es hier geht, gelten für sie alle zusammen. Wenn Sie nur für einen einzelnen Standort zuständig sind, betrifft Sie dieser Fall nicht.
Ihr Auftrag geht dann in Bearbeitung, mit sichtbarem Hinweis. Die Übergabe an eine andere Person muss zuerst geregelt werden. Abgelehnt wird Ihr Antrag deshalb nicht — er wartet sichtbar, und Sie sehen, worauf.
Sie kommen nicht mehr in Ihr Konto?
Dann setzen Sie zuerst Ihr Kennwort über den Anmeldebildschirm der App zurück — der Link geht an Ihre hinterlegte Adresse. Erst wenn auch das nicht geht, schreiben Sie an hilfe@gastro-shift.de.
Wir löschen kein Konto auf bloße Zuschrift. Ohne nachgewiesene Identität wäre jede E-Mail ein Weg, fremde Konten löschen zu lassen. Wir melden uns und nennen, was wir zur Feststellung brauchen.